Mit einer Holding-GmbH Steuern sparen

Das Organisationsform der Holding ist eine immer häufiger anzutreffende Form der Unternehmensstruktur. Grund dafür sind vor allem attraktive steuerliche Vorteile. Das Modell der Holding-Gesellschaft eignet sich hervorragend dazu, anfallende Steuern zu „stunden“ beziehungsweise zu reduzieren. Das gilt vor allem für Gewinne, die im Rahmen von ausgeschütteten Dividenden oder einem Beteiligungskauf erzielt werden. Diese sind unter gewissen Vorraussetzungen bis zu 95 % steuerfrei. Die klassische Holding-Gesellschaft als Holding-GmbH setzt dabei auf ein Konstrukt aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften.

Die GmbH – eine anerkannte Gesellschaftsform

Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist eine der am häufigsten anzutreffenden Gesellschaftsformen in Deutschland. Für die Gründung muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 € eingebracht werden. Davon muss allerdings nur die Hälfte sofort bezahlt werden. Die GmbH ist eine juristische Person, wodurch die Gesellschaft selbst als Kaufmann auftritt. Sie kann demnach Verträge abschließen, Vermögen besitzen und muss auch Steuern entrichten.

Die Rechtsform der GmbH schützt Ihre Gesellschafter im Regelfall vor einer persönlichen Haftung: gehaftet wird mit dem Gesellschaftsvermögen. Für zu zahlende Verbindlichkeiten können sich Vertragspartner und Verkäufer ausschließlich an die GmbH wenden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Gesellschaft einer Zahlung nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann. Natürlich kann ein jeder Gesellschafter trotzdem mit Privatvermögen haften, wenn steuerliche Verpflichtungen von Seiten der GmbH nicht wahrgenommen werden können. Dazu verpflichtet sind Gesellschafter allerdings erst dann, wenn sie das Vermögen der GmbH zuvor durch widerrechtliche Aktivitäten beeinträchtigt haben. 

Für die GmbH als Kapitalgesellschaft muss keine Einkommensteuer entrichtet werden. Diese wird ausschließlich auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Stattdessen wird auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %) auf die erzielten Gewinne fällig. Inklusive der zu entrichtenden Gewerbesteuer, welche in Abhängigkeit des durch die Kommune bestimmten Hebesatzes in der Regel um die 15 % beträgt, ergibt das eine Gesamtsteuerlast von ca. 30 % für die GmbH. Um diese steuerliche Belastung zu reduzieren, kann das  Organisationsmodell der Holding-Gesellschaft verwendet werden.

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    Die Holding-Gesellschaft

    Um die steuerliche Belastung von Ausschüttungen und von Gewinnen aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften  zu reduzieren, wird immer öfter das Modell einer Holding verwendet. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern um eine Organisationsstruktur mehrerer rechtlich selbstständiger Kapitalgesellschaften, die einer einheitlichen Leitung unterstehen.

    Klassischer Aufbau einer Holdingstruktur

    Der Aufbau einer Holdingstruktur besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften. Klassischerweise handelt es sich dabei um zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Holding-GmbH als Muttergesellschaft hält dabei Anteile – nicht selten zu 100 % – einer ihr untergeordneten Tochtergesellschaft, ebenfalls einer GmbH. Im Regelfall ist das Halten und Verwalten von Anteilen der Hauptzweck der Holding-Gesellschaft. Vereinfacht ausgedrückt können Sie Dank des Modells der Holding-Gesellschaft eine zusätzliche Firma gründen, um Steuern zu sparen.

    Fünf Varianten der Holding-GmbH

    Die Holdingstruktur zeigt sich in verschiedenen Ausprägungen, für die in der Regel ihr Einsatzzweck namensgebend ist. Die fünf folgenden Varianten sind die gängigsten Formen der Holding-GmbH.

    Die operative Holding ist, wie der Name schon verrät, selbst als aktives Unternehmen operativ auf dem Markt tätig und im Normalfall auch die tragende Säule in der Gesamt-Unternehmensstruktur. Die Tochtergesellschaften werden operativ direkt von der Holding beeinflusst.

    Wenn die Dach-Gesellschaft vor allem die strategische Steuerung, inklusive des Personalmanagements auf Führungsebene und die Steuerung des Kapitalflusses in den einzelnen Tochtergesellschaften übernehmen soll, spricht man von einer Management-Holding. Im Gegensatz zur operativen Holding ist die Muttergesellschaft im Konstrukt einer Management-Holding nicht selbst operativ am Markt tätig. Oft wird zudem mittels eines strategisch gewählten Unternehmenssitzes der Management-Holding die Steuerlast des gesamten Konzerns reduziert.

    Im Fall einer Finanz-Holding übernimmt die Muttergesellschaft weder eine steuernde Funktion noch übt sie Einfluss auf das operative Geschäft ihrer Tochtergesellschaften aus. Die Holdingstruktur dient an dieser Stelle ausschließlich der Vermögensverwaltung und beeinflusst höchstens durch die Maßgabe finanzieller Ziele das Marktverhalten der ihr untergeordneten Gesellschaften.

    Um die Unternehmensstruktur nach Geschäftsbereichen und Funktionen in verschiedene Sparten zu untergliedern, wird häufig das Konstrukt einer organisatorischen und strukturellen Holding verwendet. Diese Form der Holdingstruktur dient hauptsächlich der internen Organisation.

    Als fünfte Form der Holdingstrukturen, welche häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmen verwendet wird, hat sich die Beteiligungsholding hervorgetan. Hier agiert die Muttergesellschaft des Holding-Konstruktes ausschließlich als Gesellschafter der einzelnen Töchter, was steuerliche Vorteile gewährleistet, ohne aber höhere Verwaltungskosten zu verursachen.

    Die steuerlichen Vorteile einer Holding-Gesellschaft – Eine Firma gründen, um Steuern zu sparen.

    Die Gründung einer Holding ist in der Regel eine zielgerichtete Maßnahme. Sie dient beispielsweise der Neustrukturierung eines Unternehmens oder soll die Verwaltung einzelner Tochtergesellschaften erleichtern. Der häufigste Grund für die Wahl der Holding-GmbH als Organisationsform sind jedoch die steuerlichen Vorteile. Je nachdem, wie die Gewinne weiterverwendet werden sollen, kann man im Vergleich zu einer alleinstehenden GmbH mit einer Holding-GmbH Steuern sparen.

    Gewinnausschüttung – Steuervorteile bei Dividenden

    Je nach Höhe der Beteiligung der Holding-GmbH ergeben sich bei der Ausschüttung von Dividenden seitens der operativen Tochtergesellschaften bedeutende steuerliche Vorteile. Ist die Muttergesellschaft in Höhe von mindestens 15 % an der jeweiligen Tochtergesellschaft beteiligt, so sind die ausgeschütteten Dividenden zu 95 % steuerfrei für die Holding. Einzig auf die verbleibenden 5 % werden Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) fällig. Da beide jeweils knapp 15 % betragen, werden die steuerpflichtigen 5 % der Dividenden nur zu ca. 30% versteuert. Das ergibt eine Gesamtsteuerbelastung von 1,5 bis 2 %.

    Beispiel zur Besteuerung der Gewinnausschüttung einer Holding-GmbH
    Ausschüttung der Dividenden: 1.000 €
    Steuerpflichtiger Anteil: 5 %
    Körperschaftsteuer (inkl. Soli) + Gewerbesteuer: 30 %
    Gesamtsteuerlast: 5 % * 30 % = 1,5 % → 15 €

    In dem Fall, dass die Holding-GmbH weniger als 15 % der Anteile an ihren Töchtern hält, fällt die Besteuerung der Dividenden etwas weniger vorteilhaft aus. Bei einer Beteiligung von unter 15 % bis zu 10 % bleiben zwar weiterhin 95 % von der Körperschaftsteuer befreit. Die Gewerbesteuer allerdings wird in voller Höhe fällig. Bei einer Beteiligung unter 10 % entstehen keine steuerlichen Vorteile mehr, die Dividenden werden regulär besteuert.

    Zu beachten ist, dass sich der erhaltene Betrag nun in der Holding befindet. Eine direkte Auszahlung an die Gesellschafter der Holding-GmbH würde zu neuen steuerlichen Abzügen führen. Daher lohnt es sich, den Gewinn auf der Ebene der Holding zu halten.

    Veräußerungsgewinn – Steuervorteile beim Verkauf einer Tochtergesellschaft

    Weitere steuerliche Vorteile können bei der Veräußerung von Anteilen einer Tochtergesellschaft in Anspruch genommen werden. Wenn es zum Verkauf einer der Holding untergeordneten Gesellschaft kommt, ist der dadurch erzielte Gewinn ebenfalls zu 95 % steuerfrei. Wie bereits zuvor beschrieben werden die steuerpflichtigen 5 % nach geltender Gesetzeslage zu ca. 30 % besteuert. Dies entspricht einer Gesamtsteuerlast von ca. 1,5 %. Im Gegensatz zur Besteuerung der Dividenden ist beim Verkauf von Anteilen die Höhe der Beteiligung der Holding-GmbH an der entsprechenden Tochtergesellschaft irrelevant. Unabhängig von der Höhe der Beteiligung können die steuerlichen Vorteile hier geltend gemacht werden. Der Verkauf von Anteilen ist damit zu 95 % steuerfrei.

    Wie schon bei den steuerlichen Vorteilen bei der Gewinnausschüttung gilt es hier ebenfalls zu beachten, dass sich der erhaltene Betrag auf der Ebene der Holding-GmbH befindet. Eine direkte Auszahlung an natürliche Personen wie Gründer*innen oder Investor*innen würde zu neuen, vergleichsweise hohen steuerlichen Abzügen führen. 

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      Die Konsequenz aus den Steuervorteilen: Wann ist das Holding-Modell besonders sinnvoll?

      Das Organisationsmodell der Holding-GmbH ist steuerlich betrachtet eine äußerst attraktive Form der Unternehmensstruktur. Nun stellt sich jedoch die Frage, wann genau es sich wirklich lohnt, den zusätzlich entstehenden Organisations- und Verwaltungsaufwand in Kauf zu nehmen. Im Zuge dieser Überlegungen sollte klar festgelegt werden, ob das Ziel einer Beteiligung die Gewinnausschüttung oder aber der Veräußerungserlös ist. 

      Bei Neugründungen, insbesondere bei Start-ups, ist die Gewinnspanne gerade in der Anfangszeit eher klein. Oftmals werden auch lange Zeit rote Zahlen geschrieben, bevor ein junges Unternehmen überhaupt profitabel wird. Bei der Beteiligung an solchen Unternehmungen steht daher nicht selten ein zukünftiger Exit-Erlös im Fokus. In diesem Fall kommen die oben beschriebenen steuerlichen Vorteile im Falle des Verkaufs einer Tochtergesellschaft zum Tragen, das Modell der Holding-GmbH ist demnach sinnvoll gewählt. 

      Liegt dagegen die regelmäßige Gewinnausschüttung im Fokus, sollte eine ausreichend hohe Beteiligung an der Tochtergesellschaft sichergestellt sein. Wie bereits beschrieben greifen die steuerlichen Vorteile des Holding-Modells erst ab einer Beteiligung in Höhe von mindestens 10 %. In vollem Umfang werden Sie zudem erst ab einer Beteiligung von 15 % wirksam. Liegt also die Beteiligung der Mutter-Holding am Tochterunternehmen unter 10 %, sollte ggf. von einem Holding-Konstrukt abgesehen und eine unmittelbare Beteiligung angestrebt werden. Gleiches gilt für eine Beteiligung, die nur bei knapp über 10 % liegt. Es besteht hier die Gefahr, dass durch spätere Finanzierungsrunden die Beteiligung verwässert wird und unter 10 % absinkt. In beiden Fällen ist die Gründung und Verwaltung einer Holding-GmbH unter Umständen nicht ausreichend lohnenswert.

      Noch grundlegender als die Suche nach der optimalen Gewinnstrategie ist die Frage, ob die erzielten Gewinne in der Holding-GmbH verbleiben und reinvestiert werden sollen. Denn nur dann ist das Modell einer Holdingstruktur auch wirklich nachhaltig sinnvoll.

      Wichtig ist an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass die erzielten Gewinne aus Dividenden oder Veräußerungen erst einmal nur von den operativen Tochterunternehmen an die Holding-GmbH, respektive die Muttergesellschaft, weitergegeben werden. Sofern sie auf diesem Level der Holdingstruktur verbleiben und reinvestiert werden sollen, greifen die bereits beschriebenen Vorteile und dank der Holdingstruktur können Steuern gespart werden. Sollen die Gewinne jedoch an übergeordnete Entitäten der Holdingstruktur (Gründer, Investoren etc.) ausgeschüttet werden, müssen Sie auch entsprechend (erneut) versteuert werden. 

      Man nennt diesen Effekt auch den Kaskaden- bzw. Lawineneffekt: Umso länger die Beteiligungskette an einem Unternehmen, desto höher die Steuerbelastung für das letzte Kettenglied. 

      Da es sich bei einem Gründer bzw. Investor um eine natürliche Person handelt, fallen wieder andere Steuern mit einer entsprechend höheren Steuerlast an, als es das bei der Holding-GmbH der Fall ist. Eine Holdingstruktur ist dann sinnvoll, wenn erzielte Gewinne reinvestiert werden sollen, der Fokus bei einer Beteiligung auf einem Exit-Erlös liegt oder die entsprechende Beteiligung hoch genug ist (mind. 10 %, bestenfalls über 15 %), um auch die steuerlichen Vorteile bei einer Gewinnausschüttung geltend zu machen. Sobald jedoch klar ist, dass erzielte Gewinne kurz- oder mittelfristig an Gründer oder Investoren als natürliche Personen ausgeschüttet werden sollen, sollte die Anwendung einer Holdingstruktur gegebenenfalls noch einmal überdacht werden.

      Wege der Ausschüttung von Gewinnen einer Holding-GmbH an Gesellschafter

      In der Regel ist das langfristige Ziel von Investments  die Ausschüttung erzielter Gewinne an die Gesellschafter. Die Art und Weise, wie diese Gewinne weitergeben werden ist dabei entscheidend dafür, wie hoch die steuerliche Belastung ausfällt. Bei der direkten Ausschüttung von Gewinnen einer Holding-GmbH an Gesellschafter gelten diese im Regelfall als Kapitalerträge und werden dadurch pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer besteuert. Sofort stellt sich also die Frage, wie sich diese Steuerlast möglicherweise noch weiter reduzieren lässt.

      Steuerersparnisse durch das Teileinkünfteverfahren

      Dies lässt sich zum Beispiel über jährliche Auszahlungen seitens der Holding-GmbH an ihre Gesellschafter realisieren. Dabei kommt das Teileinkünfteverfahren als steuerlich attraktive Alternative zur gängigen Besteuerung durch die Kapitalertragssteuer zum Tragen. Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens werden nur 60 % der ausgeschütteten Dividenden besteuert – demnach bleiben 40 % steuerfrei. Die steuerpflichtigen 60 % werden regulär mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Gesellschafters besteuert. 

      Steuerbelastung nach dem Teileinkünfteverfahren:
      60 % der Gewinnausschüttung x individueller Einkommensteuersatz = Gesamtsteuerlast

      Das Teileinkünfteverfahren ist dann besonders attraktiv, wenn die zu besteuernde natürliche Person nicht nach dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert wird. Die Gesamtsteuerlast liegt nach dem Teileinkünfteverfahren dann unter den zu versteuernden 25 % der Kapitalertragsteuer. Andernfalls ergibt sich eine Gesamtsteuerlast aus dem Teileinkünfteverfahren von 25, 2 % (60 % zu versteuern x 42 % Spitzensteuersatz = 25,2 %).

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        Für die tatsächliche Anwendung des Teileinkünfteverfahrens müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt, dass es sich bei der Gewinnausschüttung nur um Gewinne aus einer Kapitalgesellschaft handeln darf. Außerdem muss das Teileinkünfteverfahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Da dieser Antrag für eine jede Beteiligung, sobald er einmal gestellt wurde, nur ein einziges mal widerrufen werden darf, sollten die Umstände günstig und der Zeitpunkt wohl überlegt gewählt werden. Diese und weitere Bedingungen machen es ratsam, den steuerlich attraktiven Schritt ins Teileinkünfteverfahren sicherheitshalber mit der Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters zu gehen.

        Die Vergabe eines Darlehen an Gesellschafter

        Eine weitere Möglichkeit einer steuerlich attraktiven Gewinnausschüttung an den Gesellschafter als Privatperson ist die Vergabe eines Darlehen seitens der Holding-GmbH. Die in Form dieses Darlehens zur Verfügung gestellten liquiden Mittel können durch den Gesellschafter beispielsweise als Investition in Immobilien verwendet werden. Die Rückzahlung des Darlehens kann dann über Mieteinnahmen realisiert werden. Sofern sie zur Finanzierung eines Vermietungsobjektes verwendet werden, können sie zudem von Privatpersonen als Werbungskosten abgesetzt werden. 

        Neben den beiden genannten Verfahren gibt es noch weitere Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter einer Holding-GmbH so gering wie möglich zu halten. Für Ihre ganz persönliche Ausgangssituation stehen wir Ihnen dabei gerne zur Beratung und Betreuung zur Verfügung.

        Fazit: Steuern sparen mit  einer GmbH-Holding

        Das Organisationsmodell einer Holding-GmbH ist eine außerordentlich attraktive Möglichkeit, um steuerliche Vorteile auf dem Niveau einer Kapitalgesellschaft geltend zu machen. Im Regelfall rentiert sich der aus der Neugründung einer als Muttergesellschaft agierenden Holding-GmbH resultierende verwaltungs- und organisationstechnische Mehraufwand. In vielen Fällen kommt es zu einem steuerpflichtigen Gewinnanteil von gerade einmal ca. 1,5 %. Ganze 95 % der Gewinne können demnach steuerfrei einbehalten und für Investitionen weiterverwendet werden. Schwierig wird es in der Regel erst dann, wenn die entstehenden Gewinne an die als natürliche Person agierenden Gesellschafter weitergegeben werden sollen. Allerdings finden sich auch hier Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung möglichst gering zu halten.

        Häufig gestellte Fragen (FAQ)

        Was ist eine Holding-GmbH?

        Bei einer Holding-GmbH handelt es sich um eine Organisationsstruktur für Unternehmen. Die Holding-GmbH hält dabei langfristig Anteile an mindestens einer weiteren selbstständigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch die beschrieben Unternehmensstruktur können steuerliche Ersparnisse realisiert werden.

        Welche Varianten einer Holding gibt es?

        Neben einer operativen Holding gibt es die Finanz-Holding, die Management-Holding, die organisatorische Holding oder auch die Beteiligungsholding. Jede Struktur hat ihre Eigenheiten und wird entsprechend der Anforderungen an die Struktur des eigenen Geschäfts eingesetzt.

        Wann ist das Modell einer Holding-GmbH besonders sinnvoll?

        Die Organisationsstruktur einer Holding-GmbH ist sinnvoll, wenn erwirtschaftete Gewinne auf Ebene der Holding wieder investiert werden sollen oder der Fokus einer Unternehmensbeteiligung auf einem Exit-Erlös liegt. Wenn die Beteiligung an einem Unternehmen mind. 10 % beträgt, können auch bei der Gewinnausschüttung steuerliche Vorteile durch eine Holdingstruktur geltend gemacht werden.

        Wie lassen sich Gewinnausschüttungen steuerlich effizient an Gesellschafter weitergeben?

        Um auch die Ausschüttung von Gewinnen an Gesellschafter möglichst steueroptimiert zu gestalten, kann das Teileinkünfteverfahren oder auch die Vergabe von Darlehen an die Gesellschafter evaluiert werden. Hierbei sollten Sie allerdings mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater Rücksprache halten.

        Kann ich eine Firma gründen, um Steuern zu sparen?

        Ja, vereinfacht ausgedrückt ist dies im Zuge der Organisationsstruktur eine Holding-Gesellschaft möglich. Durch die Beteiligungsstruktur der Holding-GmbH an Ihren Tochtergesellschaften kann die steuerliche Belastung von Ausschüttungen und von Gewinnen aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften auf ein Minimum reduziert werden. Es wird sozusagen eine Firma gegründet, um Steuern zu sparen.

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