
Verschenken Sie Ihr Vermögen oder Teile davon zu Ihren Lebzeiten, ist eine Schenkungssteuer zu entrichten. Sie kann mithilfe des gesetzlichen Freibetrags reduziert werden. Darüber hinaus gibt es zusätzliche steuerrechtliche Möglichkeiten, um die Abgabenlast zu senken. Im Folgenden informieren wir Sie diesbezüglich genauer und geben Ihnen einen generellen Überblick zur Schenkungssteuer.
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